
Der Verkauf von Forderungen bietet mittelständigen Unternehmen in einer Sanierungs- oder Restrukturierungsphase die Chance, zusätzliche Liquidität zu erlangen. Factoringgesellschaften mit gutem Risikomanagement wiederum können neue Kunden gewinnen.
Von KARL-JOACHIM LUBITZ
Die nun schon ins zweite Jahr gehende Wirtschaftskrise hinterlässt bei zahlreichen – insbesondere mittelständischen – Unternehmen tiefe Spuren. So führten die Umsatzrückgänge und die damit einhergehenden Liquiditätsengpässe zu einem deutlichen Anstieg der Insolvenzen. Im Jahr 2009 sind nach dem Verband der Vereine Creditreform die Firmeninsolvenzen in Deutschland um 16 Prozent auf 34.300 gestiegen. Betroffen waren vor allem Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes. Diese Entwicklung wird sich auch in diesem Jahr fortsetzen, besonders durch die hohen Auftragsrückgänge in der Exportindustrie.
In der Sanierung neue Wege gehen
Vor diesem Hintergrund wird die Notwendigkeit, die Kosten der gesunkenen Kapazitätsauslastung schnell anzupassen, immer dringlicher. Die erforderlichen Maßnahmen (Sozialplan, Produktionszusammenlegungen et cetera) führen zu einer zusätzlichen Liquiditätsbelastung, die aus eigener Kraft häufig nicht darstellbar ist. Die Fremdfinanzierung mit Hilfe zusätzlicher Bankkredite stößt angesichts der schwachen Bonität zahlreicher mittelständischer Unternehmen und der zurückhaltenden Kreditvergabe mancher Banken jedoch an ihre Grenzen. Drängend stellt sich Unternehmern die Frage, welche Ergänzungen es zur traditionellen Kreditaufnahme gibt und ob die Möglichkeit besteht, auch in der Sanierungsphase eine zusätzliche Finanzierung zu erhalten.
In dieser Situation bietet der Verkauf von Forderungen an ein Factoringinstitut eine gute Möglichkeit, Vermögenswerte „zu verflüssigen“. Der Forderungsverkauf ist jedoch meistens nur im Zusammenwirken mit der finanzierenden Bank möglich, da in den meisten Fällen die Forderungen des Unternehmens bereits als Sicherheit abgetreten sind. Die Bank wird auf einen Teil ihre Sicherheiten nur verzichten, wenn sich die Chancen für das Unternehmen, die Sanierung erfolgreich durchzuführen, durch die zusätzlichen Mittel des Factors deutlich verbessern. Der Factor wiederum wird einer Kürzung der Kreditlinien durch die Bank aufgrund der nunmehr vorhandenen zusätzlichen Liquidität nicht zustimmen, da auch er auf eine gesicherte Gesamtfinanzierung während der Sanierungsphase bestehen wird, um seine Risiken im Rahmen des Forderungsankaufs zu begrenzen. Außerdem soll Factoring vorrangig dazu dienen, die Vorlieferanten zu bezahlen, nicht die Bank abzulösen.
Von der Bonität überzeugen
Häufig sind die finanzierenden Banken der Meinung, dass die Bonität des Unternehmens (Forderungsverkäufers) für einen Factor von untergeordneter Bedeutung ist. Das stimm jedoch nicht, da bei Insolvenz des Forderungsverkäufers der angekaufte Forderungsbestand oft im Wert gemindert wird. Die Ursache ist darin zu suchen, dass Abnehmer des insolventen Unternehmens häufig Einreden (beispielsweise Qualitätsmängel, Lieferverzögerungen) geltend machen, die durch den Einbehalt beim Factor in Höhe von zumeist 10 % des Forderungsbestandes nicht gedeckt sind. Insofern ist auch ein Factor seitens des Unternehmers von der Sanierungsfähigkeit seines Unternehmens zu überzeugen. Ein Sanierungsgutachten, idealerweise nach dem neuen Standard des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW S6), eines Unternehmensberaters oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ist dabei sehr hilfreich. Ist der Factor von der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens überzeugt, ist er im Gegensatz zu vielen Banken bereit, eine neue Geschäftsverbindung in einer Sanierungsphase einzugehen. Dabei ist eine detaillierte Berichterstattung des Unternehmens über den Fortgang der Sanierung/Restrukturierung selbstverständlich.
Limitvergabe restriktiver geworden
Neben der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens ist die Qualität der Forderungen für die Aufnahme einer Geschäftsverbindung ausschlaggebend. Das Factoringinstitut prüft die Bonität der Abnehmer (Debitoren) und räumt jeweils ein Limit ein, bis zu dessen Höhe es bereit ist, laufend Forderungen anzukaufen. Angesichts der zahlreichen Insolvenzen ist die Limitvergabe in der Wirtschaftskrise restriktiver geworden, hängt aber in hohem Maße von der Branche und Unternehmensgröße ab. Viele Factoringinstitute kaufen auch Auslandsforderungen an. Damit eine möglichst hohe Finanzierungsquote bei Aufnahme der Geschäftsverbindung erreicht wird, kaufen einzelne Factoringinstitute außerdem auch bis zu 30 Tage überfällige Forderungen an. Im Durchschnitt betragen die Finanzierungsquoten rund 75 bis 80 Prozent der Forderungen.
Ein weiterer willkommener Effekt des Forderungsverkaufs an einen Factor ist der hundertprozentige Schutz vor Forderungsausfällen, während Warenkreditversicherer einen Selbstbehalt von 20 bis 30 Prozent fordern. Auch besteht keine Höchstentschädigungsgrenze, die bei den Versicherungen an die Prämienhöhe gekoppelt ist.